Bei Wahlen bspw. zum Deutschen Bundestag und auch zum Abgeordnetenhaus von Berlin können die KandidatInnen auf zwei Wegen ins das jeweilige Parlament einziehen: über Parteilisten oder über ein Direktmandat. Dazu müssen sie in ihren Wahlkreisen die relative Mehrheit, also mehr Stimmen als ihre MitbewerberInnen erreichen.