Flughafenverfahren abschaffen & Anwendung des §18 Aslyverfahrensgesetz einstellen!

Die Landesdelegiertenkonferenz möge beschließen:
Der Juso-Bundeskongress möge beschließen

Flughafenverfahren abschaffen! Anwendung des § 18 Asylverfahrensgesetz einstellen!

Die Spezialregelung des Flughafenasylverfahrens rückte gemeinsam mit der Grundgesetzänderung von 1993 auf den Plan. Der Asylkompromiss wäre ohne die Unterstützung der SPD nicht möglich  gewesen. Diese Grundgesetzänderung war ein fataler Fehler und ist mit den Grundwerten der SPD in keiner Weise vereinbar. Mit Blick auf die Geschichte der Sozialdemokratie ist es geradezu zynisch, dass diese eklatante Einschränkung des Asylrechts mitgetragen wurde. Diese hatte und hat zur Folge, dass Flüchtlinge, die regulär auf dem Landweg einreisen, kein Asylrecht mehr erhalten können (sog. Drittstaatenregelung). Um auch alle anderen Möglichkeiten, wie die Einreise auf dem Luftweg, abzuwehren, wurde das sogenannte Flughafenverfahren eingeführt. Hierbei können Asylsuchende, auch Kinder und minderjährige AsylbewerberInnen, für den Zeitraum dieses Schnellverfahrens inhaftiert werden. Eine „geeignete Unterkunft“ auf dem Flughafengelände ist hierfür Voraussetzung.
Bei einem Asyl-Schnellverfahren ergeht die Entscheidung darüber, ob der Asylantrag als „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt oder die Einreise erlaubt wird, binnen zwei Tagen nach Stellung des Antrags auf Asyl. Anträge werden im Übrigen nie positiv beschieden, die AntragsstellerInnen erhalten lediglich Zugang zum eigentlichen Asylverfahren.
Wenn der Antrag abgelehnt wird, bleiben den Schutzsuchenden nur drei Tage Zeit, Klage beim Verwaltungsgericht und einen Eilrechtsschutzantrag einzureichen. Im Falle einer Abweisung des Eilantrags gegen die Einreiseverweigerung verbleiben die AsylbewerberInnen in der Hafteinrichtung, bis die Abschiebung möglich wird. Es handelt sich um eine der kürzesten – wenn nicht um die kürzeste Einspruchsfrist – im deutschen Rechtssystem.
Der immense Zeitdruck nimmt den geflüchteten, oft schwer traumatisierten Menschen jede Möglichkeit, zur Ruhe zu kommen und damit auch ihre Asylgründe richtig vortragen zu können. Die Umstände der Flucht lassen sie oft verhandlungsunfähig zurück. Ein erschwerter Zugang zu RechtsanwältInnen führt außerdem oft dazu, dass sich die Asylsuchenden nicht ausreichend auf die Anhörung vorbereiten können und verringert damit ihre Aussicht darauf, als Flüchtling in Deutschland anerkannt zu werden.
Die Eile des Verfahrens führt auch immer wieder zu eklatanten Fehlentscheidungen. Die Kürze der Frist zur Einreichung eines Eilantrags lässt den Rechtsweg überhaupt nicht zu. Es ist praktisch nicht möglich, die erforderliche schriftliche Begründung rechtzeitig einzureichen. Die Ablehnung von Eilrechtsanträgen werden bereits ohne schriftliche Begründung rechtskräftig, dadurch können die Betroffenen bereits abgeschoben werden, bevor die Möglichkeit besteht, weiteren Rechtsschutz in Anspruch zu nehmen. Eine Abschiebung wird dann bereits vorgenommen, obwohl die Klage gegen die Entscheidung noch anhängig ist. Von ExpertInnen wie „ProAsyl“ wird das Verfahren deshalb berechtigter weise als „hastig, unfair, mangelhaft“ und „rechtsstaatswidrig“ bezeichnet.

Nun bald 20 Jahre nach Änderung des Grundgesetzes, setzen sich verschiedene SPD – Landesverbände für die Abschaffung des §18 AsylverfG ein und eine Bundesratsinitiative wurde auf den Weg gebracht.
Damit diese eine Aussicht auf Erfolg haben kann, fordern wir die Landesverbände auf sich mit dieser Thematik auseinander zu setzen. Tragt es in Eure Kreisverbände, diskutiert es vor Ort und stellt Anträge!

Wir fordern die Abschaffung des § 18 AsylverfG und die sofortige Einstellung seiner Anwendung!

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