Feminismus-Blog: Nr. 2 – Gleichstellungspolitik in der EU

Wir Jusos sind ein feministischer Richtungsverband. Die Gleichstellung der Geschlechter ist eine unserer wichtigsten Forderungen. Für uns ist eine Welt, die mehrheitlich von Männern bestimmt und organisiert wird, nicht gerecht. Trotz der großen Erfolge der Frauenbewegung, die sich in Rechtsvorschriften, aber auch in einer gesellschaftlichen Öffnung niedergeschlagen haben, ist es noch ein langer Weg, bis Frauen und Männer wirklich gleichberechtigt sind. Um in Gedanken anzustoßen und zu erklären, was Feminismus für uns bedeutet, werden wir Jusos Neukölln in regelmäßigen Abständen im Rahmen unseres neuen “Feminismus-Blog” Artikel zu den Themen Feminismus, Frauen- und Gleichstellungspolitik veröffentlichen.

Im Bereich der Gleichstellungspolitik verfolgt die Europäische Union einen „ganzheitlichen“ Ansatz. Dies bedeutet, dass die Gleichstellung auf allen Ebenen als Querschnittsziel umgesetzt werden soll.
Dafür werden rechtliche Regelungen (Verordnungen, Richtlinien) erlassen und spezielle Förderprogramme eingerichtet.

1. Wo ist die Gleichstellung verankert:
* In der Charta der Grundrechte der Europäischen Union aus dem Jahr 2000 heißt es, dass die Gleichheit von Frauen und Männern in allen Bereichen, einschließlich der Beschäftigung, der Arbeit und des Arbeitsentgelts (Art. 23) sicherzustellen ist. Die Grundrechte-Charta bekräftigt im Artikel 21 ein weiteres Mal das Verbot von Diskriminierung, u.a. aufgrund des Geschlechts

* Im Jahre 2009 verpflichteten sich die Mitgliedsstaaten der EU im Vertrag über die Europäische Union, die Nichtdiskriminierung sowie Gleichstellung von Frauen und Männern zu gewährleisten

* Der Vertrag über die Arbeitsweise der EU legt fest, dass die Union in allen ihren Tätigkeiten darauf hinwirken soll, Ungleichheiten zu beseitigen und die Gleichstellung von Männern und Frauen zu fördern

* Frauencharta (anlässlich des 08.März 2010) von der Kommission verabschiedet; Erklärung und Bekenntnis dazu, sich für die Gleichstellung von Frau und Mann einzusetzen, mit der Nennung von fünf Schwerpunkten: Gleiche wirtschaftliche Unabhängigkeit, Gleiches Entgelt, Frauen sind in Entscheidungsprozessen stärker einzubeziehen sowie verstärkt in Führungspositionen zu bringen, Recht auf körperliche Unversehrtheit (geschlechtsspezifische Gewalt), Gleichstellung im Rahmen des auswärtigen Handelns der EU (Drittländer)

2. Vier Akteure
a) Das Europäische Parlament
* Gleichstellungsfragen werden im „Ausschuss für die Rechte der Frau und Gleichstellung der Geschlechter“ (FEMM) geklärt
* Zuständig für die Umsetzung und Weiterentwicklung des Grundsatzes der Einbeziehung des Zieles der Chancengleichheit in alle Politikbereiche, bei Vorhaben die unterschiedlichen Lebenssituationen von Männern und Frauen zu berücksichtigen („gender mainstreaming“)
* Zuständig für Definition, Schutz und Förderung der Rechte Frau (auch in Drittländern)
* Chancengleichheit auf dem Arbeitsmarkt, Informationspolitik, Bekämpfung von Diskriminierung
* Weiterverfolgung und Umsetzung internationaler Übereinkommen und Konventionen, welche die Rechte betreffen

b) Der Rat der Europäischen Union
* Im März 2010 hat der Rat einen Europäischen Pakt für die Gleichstellung der Geschlechter für den Zeitraum 2011 bis 2020 verabschiedet, welcher in Verbindung mit der „Strategie Europa 2020“ gesehen werden muss, also u.a. die Erhöhung der Erwerbsquote als eines seiner Kernziele besitzt

* Darin fordert er die EU und die Mitgliedstaaten auf, an der Verwirklichung der Gleichstellung zu arbeiten, gleiches Entgelt bei gleicher Arbeit zu gewährleisten und die Teilhabe von Frauen an Entscheidungsprozessen sicherzustellen. Der Pakt fordert auch den Ausbau des Angebots an bezahlbaren und qualitativ hochwertigen Kinderbetreuungseinrichtungen, die Förderung flexibler Arbeitsregeln, Maßnahmen zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und die Verbesserung des Schutzes der Opfer von Gewalt

c) Die Europäische Kommission
* In einer von den 25 Generaldirektionen, in der „Generaldirektion für Beschäftigung, soziale Angelegenheiten und Chancengleichheit“ gibt es zwei Referate, welche für gleichstellungspolitische Fragen verantwortlich sind

* „Strategie und Programm“, welches u.a. das gender roadmap, also die Rahmenstrategie für die Gleichstellung von Frauen und Männern, alle fünf Jahre erstellt

* „Rechtsfragen“, welches über die Durchführung und Einhaltung der Richtlinien in den Mitgliedsstaaten wacht ( (Verfahren gegen fast alle Mitgliedstaaten in Bezug auf die Umsetzung der Gleichstellungsrichtlinie in 2007/2008 zu nennen)

* Legt den jährliche Gleichstellungsbericht vor * Unterstützt wird die Direktion von der „Kommissarsgruppe für Grundrechte, Nicht-Diskriminierung und Chancengleichheit“ sowie von Arbeitsgruppen und Ausschüssen („Beratender Ausschuss für die Chancengleichheit von Frauen und Männern“, sorgt u.a. für einen Informationsaustausch zwischen Politik, Wissenschaft und Gesellschaft)

Schwerpunkte des Rahmenplans 2010-2015:
1. Wirtschaftliche Unabhängigkeit der Frauen: um 2020 die Beschäftigungsquote von 75% erreicht zu haben, soll es um Förderung von Migrantinnen sowie der Vereinbarkeit von Familie und Beruf gehen
2. Gleiches Entgelt: Verbesserung der Lohntransparenz; Frauen dazu ermutigen, sich für nichttraditionelle Berufe zu entscheiden
3. Gleichstellung in Entscheidungsprozessen: mehr Frauen sollen in Führungspositionen vertreten sein; Beteiligung an Wahlen zum Europäischen Parlament fördern
4. Schutz der Würde und der Unversehrtheit – der Gewalt aufgrund des Geschlechts ein Ende setzen: 20 % bis 25 % aller Frauen, die in der EU leben, erfuhren mindestens einmal in ihrem Leben körperliche Gewalt; und bis zu einer halben Million Frauen in Europa wurden einer Genitalverstümmelung unterzogen; geschlechterspezifische Fragestellungen im Gesundheitsbereich
5. Gleichstellung in der Außenpolitik: u.a. Förderung der Gleichstellung von Mann und Frau in Kandidatenländern
6. Querschnittsfragen: u.a. Rolle der Männer im Bereich der Gleichstellung

d) Der Europäische Gerichtshof:
wacht über die einheitliche Rechtsauslegung

 

Ein paar weiterführende Links und die Fragen aus der Runde:

Der Rahmenplan: http://europa.eu/legislation_summaries/employment_and_social_policy/equality_between_men_and_women/em0037_de.htm

Pakt für die Gleichstellung: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:C:2011:155:0010:0013:DE:PDF

Beispiele für Förderprogramme: http://www.gwi-boell.de/de/2010/02/02/eu-programme

Wo ist der Gleichstellungsbericht zu finden? (gerade leider gar nicht) http://ec.europa.eu/justice/gender-equality/files/report_equalwomen_de.pdf

Hinterlasse eine Antwort

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.

Du kannst folgende HTML-Tags benutzen: <a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <strike> <strong>